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LAGERFEUER

Information des Ordnungsamtes der Stadt Schkeuditz zur Neuregelung zum Abbrennen eines Lagerfeuers mit dem Antragsformular

 

Private Lagerfeuer mit den Abmessungen 1,00 m x 1,00 m (Höhe x Durchmesser) bedürfen seit dem 01.01.2015 keiner ordnungsbehördlichen Ausnahmegenehmigung mehr und können im Rahmen der geltenden Umweltschutzbestimmungen und unter Beachtung der Waldbrandgefahrstufe abgehalten werden. D.h. für diese Lagerfeuer darf aber nach wie vor nur naturbelassenes, trockenes Holz, z.B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, und gestrichene, behandelte oder verunreinigte Hölzer dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden.
Für größere Lager
feuer kann in Ausnahmefällen durch das Ordnungsamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese wird jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt. Die Erteilung einer solchen Genehmigung erfolgt unter Anlegung eines strengen Maßstabes, um Belästigungen und Gefährdungen für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten.
Der Antrag ist mind. 2 Wochen vor dem geplanten Lager
feuer in schriftlicher Form beim Ordnungsamt der Stadt Schkeuditz zu stellen (Formulare sind beim Ordnungsamt und den Ortsteilverwaltungen erhältlich).

Quelle: www.schkeuditz.de