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Hier werden häufig gestellte Fragen beantwortet



Mitgliedschaft

Pachtvertrag

Kosten und Preise

Pächterwechsel


Mitgliedschaft


Warum muss ich Mitglied sein?

Die Mitgliedschaft ist die Grundvoraussetzung in unserem Verein für den Abschluss eines Unterpachtvertrages. Geregelt ist dies in der Satzung unter §3 Punkt 13.



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Was ist ein Zweitmitglied?

Zweitmitglieder sind stimmberechtigte Mitglieder, welche ein dazugehöriges Hauptmitglied erfordern. Sie besitzen gleiche Rechte wie das Hauptmitglied. Zweitmitglieder haben keine Arbeitsstunden zu erbringen, können aber bei der Ableistung solcher das Hauptmitglied vertreten und unterstützen.



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Wie kann ich Mitglied in Ihrem Verein werden?

Die Grundvoraussetzung ist ein  Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft im Verein, welcher in einer Vorstandssitzung beim Vorstand erhältlich ist und ggf. gleich ausgefüllt wird.



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Wie beende ich die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft ist persönlich und wird durch Kriterien beendet

  • freiwilligen Austritt,

  • Todesfall,

  • Ausschließung,

  • Auflösung des Vereines

Der freiwillige Austritt ist schriftlich in Form einer Kündigung bis jeweils zum dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Kalenderjahres zu erklären und endet am 31.12. des selbigen.



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Wann endet meine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft endet zum 31.12. eines Kalenderjahres.

Die Mitgliedschaft verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht bis zum dritten Werktag des Monats Juli ordnungsgemäß gekündigt wurde. Das betrifft auch eine Zweitmitgliedschaft und muss ebenfalls ordnungsgemäß gekündigt werden.



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Pachtvertrag


Was Beinnhaltet den Pachtgegenstand?

Grund und Boden (Grabeland) den der Grundstückseigentümer zur vorübergehenden Nutzung überlassen hat.



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Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?

Die kleingärtnerische Nutzung ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz, dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung, der Rahmenkleingartenordnung und anderen einschlägigen Bestimmungen. Darin wird festgelegt, dass in einem Kleingarten sowohl Obst und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein sollen. Rasenflächen und Zierbepflanzungen sollten jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Der Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die sogenannte â…“ -Teilung / Regelung:

    â…“ der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
    â…“ der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
    â…“ der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen,
    Teich etc.

Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue Einteilung an, sondern die grobe Richtung sollte stimmen.



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Wie kündige ich den Pachtvertrag?

Die Kündigung ist schriftlich bis jeweils zum dritten Werktag des Monats Juli des betreffenden Jahres zu erklären und wird zum Ende des Pachtjahres entsprechend BGB §584 gültig.



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Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Nach einer Schriftlichen Kündigung wird vom Vorstand ein Formular zugesandt, welches umgehend ausgefüllt an diesen zurücksendet werden muss. Der Vorstand lädt den scheidenden Pächter zu einem Beratungstermin, bei dem Einzelheiten besprochen werden wie z.B. die Mithilfe bei der Suche nach einem Nachpächter, Zugänglichkeit der Parzelle für Besichtigungen etc.

Weiterhin  wird ein Termin zur Bestandsaufnahme ihrer Parzelle gesetzt und es wird ein Angebot eines befristeten Nutzungsvertrages gestellt. Es wird ausführlich über die geltende Verfahrensweise aufgeklärt und eine eventuelle Mithilfe durch den Verein besprochen.



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Was ist ein befristeter Nutzungsvertrag?

Mit dem befristetem Nutzungsvertrag erhält der Pächter die Möglichkeit für seinen Garten innerhalb von zwei Jahren einen Neupächter zu finden, wenn es ihm nicht bis zum Kündigungstermin gelungen ist. Es ist eine weitere Möglichkeit alle Auflagen aus dem protokoll der Bestandsaufnahme zu erfüllen sollten diese nicht bis zur Übergabe der Parzelle an den Verein geschafft werden. Der ausscheidende Pächter bleibt bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, alle finanziellen Verpflichtungen einzuhalten und auch sonstige Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft zu erfüllen. Sollte der ausscheidende Pächter keinen befristeten Nutzungsvertrag wünschen, hat aber auch keinen Nachpächter für die Parzelle, so muss er diese laut Pachtvertrag und Bundeskleingartengesetz räumen und Grabeland übergeben.



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Kosten und Preise


Wer legt die Gebührenordnung fest?

Die Gebührenordnung wird von den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung beschlossen. Dies ist in der Satzung des KGV "Auenblick" e.V. Schkeuditz unter §6 Punkt 7 geregelt und somit für alle Mitglieder bindend.



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Was ist eine Zweckgebundene Umlage?

Der Verein kann Zweckgebundene Umlagen beschließen, diese Mittel müssen für bestimmte Zweckverwirklichungsmaßnahmen (z.B. Modernisierung einer Elektroanlage) angesammelt werden. Für die Durchführung müssen konkrete Zeitvorstellungen bestehen. Kann für ein bestimmtes Vorhaben noch kein genauer Zeitpunkt für die Durchführung festgelegt werden, ist eine Rücklagenbildung nur zulässig, wenn die Durchführung glaubhaft und bei den finanziellen Verhältnissen der Körperschaft in einem angemessenen Zeitraum möglich ist (vgl. AEAO, Tz. 10 zu § 58 Nr. 6). Grundsätzlich sollte ein Zeitraum von 6 Jahren nicht überschritten werden.



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Was ist Grundsteuer A?

Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft von den Gemeinden und Städten erhoben.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Messbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl ermittelt und vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Messbetrag wird anschließend mit dem festgesetzten Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt jährlich im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat.

Besonderheit der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. sie wird für das ganze Kalenderjahr festgesetzt.  Gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass Änderungen im Umfang der Steuerpflicht oder Steuerbefreiungen, die erst im Laufe des Kalenderjahres eintreten, für dieses Kalenderjahr noch unberücksichtigt bleiben. Sie führen zu einer Neu- oder Nachveranlagung durch das Finanzamt erst auf Beginn des nächsten Kalenderjahres.



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Was ist Grundsteuer B?

Die Grundsteuer B (baulich) wird für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude über 25 m² erhoben.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Messbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert und der Grundsteuermesszahl ermittelt und vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Der Messbetrag wird anschließend mit dem festgesetzten Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt jährlich im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung durch den Gemeinderat.

Besonderheit der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, d.h. sie wird für das ganze Kalenderjahr festgesetzt.  Gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das bedeutet, dass Änderungen im Umfang der Steuerpflicht oder Steuerbefreiungen, die erst im Laufe des Kalenderjahres eintreten, für dieses Kalenderjahr noch unberücksichtigt bleiben. Sie führen zu einer Neu- oder Nachveranlagung durch das Finanzamt erst auf Beginn des nächsten Kalenderjahres.



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Warum ist das Brauchwasser ab 1.1.2016 kostenlos?

Wir haben eine eigene Brauchwasseranlage mit mehreren Brunnen im Verein.



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Pächterwechsel


Warum muss eine Bestandsaufnahme stattfinden?

Bei Wechsel des Pächters wird der Garten durch eine Bestandsaufnahme bewertet. Das ist die Möglichkeit für den Verein, die Entfernung unzulässiger Baulichkeiten und Bepflanzungen von demjenigen zu verlangen, von dem sie verursacht wurden - dem ausscheidenden Pächter.
Dies sichert auch die Pachtgerechte Übergabe der Parzelle an den neuen Pächter und spart den übrigen Mitgliedern und dem Neupächter viel Geld. Dies ist ähnlich wie bei einer Wohnungsabnahme bei Beendigung eines Mietverhältnisses.



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Was muss ich tun, wenn ich einen Nachpächter habe?

Wenn sie einen Nachpächter haben, wenden sie sich unverzüglich an den Vorstand. Da sie sicher eventuelles Eigentum auf Pachtland errichtet haben und übergeben / veräußern wollen. Der Vorstand muss mit einer "Weitergabe" der Parzelle an den Neupächter einverstanden sein. Sie sind berechtigt ihr Eigentum zu Verkaufen, die Entscheidung über das Pachtland trifft jedoch der Vorstand. Dieser ist berechtigt Nachpächter unter Umständen auch abzulehnen!



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